Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – besser als Lieferkettengesetz bekannt, ist nicht nur ein wahres Wortungetüm, sondern auch wirtschaftlich nicht zu unterschätzen. Denn was viele Unternehmen noch gar nicht realisiert haben – ein Verstoß gegen das LkSG könnte sie bald richtig teuer zu stehen kommen! Der globale Handel mit Rohstoffen, Gütern und Dienstleistungen verschlingt Ressourcen und belastet unser gesamtes Ökosystem. Diese Erkenntnis ist so neu nicht. Seit Jahren werden aber vielfach Produktionsschritte in Länder der Dritten Welt ausgelagert. Wussten Sie etwa, dass ein T-Shirt mittlerweile eine Reise von ca. 18.000 Kilometer hinter sich hat, bevor Sie es im Einzelhandel erwerben können? Kaum zu glauben, nicht wahr? Aber es rechnet sich – auf Kosten der ärmsten Menschen dieser Welt, die regelmäßig ausgebeutet werden. Unter menschenunwürdigsten Bedingungen leisten sie als kleines Glied einer Wertschöpfungskette ihren schlechtbezahlten Beitrag zu unserem Wohlstand. Das Lieferkettengesetz soll hier Abhilfe schaffen.
Die Macher des LkSG haben sich eine ganze Menge vorgenommen. Nichts weniger hat der Gesetzgeber im Sinn als die Unterdrückung bzw. Verhinderung von …
- … Kinderarbeit,
- … Zwangsarbeit,
- … Hungerlöhnen,
- … miserablen und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen sowie
- … Ressourcenraubbau
Das sind alles keine wirtschaftlichen Kavaliersdelikte, sondern eindeutig gravierende Menschenrechtsverstöße. Mit diesem neuen Gesetz soll bei Unternehmen ein Gefühl für Fairness, Transparenz und Umweltbewusstsein entstehen bzw. im Zweifelsfall auch durchgesetzt werden.
Hehres Ziel: Unternehmen übernehmen gesellschaftliche Verantwortung – auch in der Lieferkette
Unter „Corporate Social Responsibility“ (CSR) ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. Und genau diese Verantwortung sollen sie künftig auch im Rahmen des Lieferkettengesetzes durch Sorgfaltspflichten übernehmen, erfüllen und nachweisen. Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Wer sich zukünftig über diese Vorschriften hinwegsetzt, muss mit schweren Konsequenzen rechnen. Bußgelder im sechsstelligen Bereich sind ebenso denkbar wie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Lieferkettengesetz – wen betreffen die Sorgfaltspflichten?
Die ethisch-moralische Sorgfaltspflicht gilt im Prinzip für uns alle – für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen. Konsumenten, die T-Shirts für 3,99 EUR kaufen, müsste an sich klar sein, dass für ihr Schnäppchen ein anderer teuer bezahlen muss – etwa mit seiner Gesundheit ist. Merke: Die Nachfrage bestimmt das Angebot – das weiß doch jeder.
Das LkSG richtet sich mit Inkrafttreten am 1. Januar 2023 insbesondere aber an Unternehmen …
- … mit mehr als 3.000 Beschäftigten
- … die in Deutschland beheimatet sind und/oder
- … die in Deutschland tätig sind
Achtung – Inkrafttreten des LkSG 2023 und erste Eskalationsstufe schon ab 2024
Die Schonfrist ist eine kurze, denn schon ab 2024 werden bereits Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden in die Pflicht genommen. Nach 2024 erfolgt eine Überprüfung weiterer Anwendungsbereiche des LkSG durch den Gesetzgeber. Und wer jetzt glaubt, er sei fein raus, da die Betriebsgröße deutlich geringer sei, der sei daran erinnert, dass kleinere Organisationen als Teil einer Lieferkette indirekt durchaus auch sofort betroffen sein können.
Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Betroffene konkret?
Laut Lieferkettengesetz haben Unternehmen eine Sorgfaltspflicht, eine sogenannte Due-Diligence. Das bedeutet, sie müssen im eigenen Geschäftsbereich – wie auch innerhalb der gesamten Lieferkette – dafür Sorge tragen, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Dafür ist Folgendes zu tun:
- Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsverpflichtung
- Professionelle Risikoanalysen und ein adäquates Risikomanagement, um Menschenrechtsverstöße zu ermitteln. Ferner sollen mögliche negative Auswirkungen mittels Präventions- und Abhilfemaßnahmen eliminiert werden.
- Das Einrichten eines Beschwerdemanagements, das der Aufdeckung von Fehlern und der Prozessoptimierung dient.
- Das Einhalten von Berichts- und Dokumentationspflichten, um die Umsetzung des Lieferkettengesetzes transparent zu machen
Merke: Das Lieferkettengesetz muss ins Compliance-Management von Organisationen implementiert werden. Wobei mit „Compliance“ die Gesamtheit aller Maßnahmen, Strukturen und Prozesse zu verstehen ist, um rechtskonformes Handeln sicherzustellen.
Herausforderung oder Spannungsfeld Lieferkette
Der rechtschaffende Kaufmann muss viele Sorgfaltspflichten beachten – und das ist so neu nicht. Diese Sorgfaltspflichten treffen Unternehmen nach dem Gesetz in zumutbarem Rahmen. Importe aus Entwicklungsländern nachzuvollziehen, dürfte dabei eine der größten Herausforderungen darstellen. Haben Sie als Unternehmen bereits einen konkreten Plan, um die Einhaltung von Menschenrechten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu prüfen und zu dokumentieren? Nein. Dann sollten Sie aber schnell loslegen, denn bis zum Januar 2023 bleibt nur noch neun Monate, um alles gut vorzubereiten.
Was können Sie tun? Sie sollten zunächst wissen, dass leistungsfähige Hinweisgebersysteme, wie etwa das CompCustos für eine systematische Geschäftspartnerprüfung hilfreiche Instrumente sind. Ferner, dass in globalen Lieferketten dezentrale Netzwerke, wie Blockchain, eine wichtige Rolle spielen werden. Denn Analysen, Auswertungen und daraus resultierenden Maßnahmen bedürfen einer exzellenten, in Echtzeit abrufbaren, Datenlage. Leistungsfähige digitale und vor allem modifizierbare Unterstützung ist hierbei von enormem Vorteil. Das A und O, bei zunehmender gesetzlicher Regulatorik und der mit ihr einhergehenden Datenflut, ist eine optimale Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen.
Dazu zählen
- moderne Lieferketten-Compliance-Systeme im Besonderen und
- leistungsfähige Technologien im Allgemeinen.
- Wichtig sind ferner ein fundiertes digitales Know-how,
- leistungsstarke Netzwerkstrukturen und
- nicht zuletzt vernetztes Arbeiten und
- eine veränderte Kommunikation.
Nur so lassen sich die gestiegenen Anforderungen stemmen. Denn der Digitale Wandel erlaubt ein völlig anderes Arbeiten. Nicht nur in Bezug auf das LkSG macht die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten und Instrumente ein Unternehmen agil, anpassungsfähig. Er schafft zudem Transparenz – und das über Grenzen hinaus.
Merke: DigitaleTools, die zum Einsatz kommen, bedürfen nicht nur eines technischen Anwendungsverständnisses. Im Gegenteil, vielmehr sollten Anwender den Sinn und Zweck dieser technologischen Hilfsmittel verstehen. Warum werden bestimmte Daten erfasst? Welche Erkenntnisse sollen daraus gewonnen werden? Wieso gibt es festgelegte Kommunikationskanäle? Denn, nur wer weiß, warum er etwas tut, kann einen Nutzen daraus ziehen.
Auf dem Prüfstand: Lieferketten unter die Lupe nehmen
Die Verbraucher sind zunehmend für dieses Thema sensibilisiert und hinterfragen immer häufiger die Arbeitsbedingungen innerhalb von Lieferketten und auch deren Umweltauswirkungen. Wären Sie heute schon in der Lage alle Fragen zu beantworten? Ja, prima – wenn nicht, sollten Sie Ihre Lieferketten jetzt genau auf den Prüfstand stellen. Und zwar, sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen als auch hinsichtlich der Umweltaspekte. Mit anderen Worten: Auf dem Weg zur Rechtskonformität, und damit zu Fairness entlang der gesamten Wertschöpfungskette, steht an allererster Stelle die Ermittlung Ihres eigenen Status quo.
Was ist also zu tun:
- Positionsbestimmung in puncto Lieferkette
- Eindeutige Ziele formulieren
- Maßnahmen entwickeln
- Schritt für Schritt umsetzen
- Überprüfen / Bewerten
- Anpassungen vornehmen
- Dokumentation
Standards für Lieferketten als Wegweiser
Der Weg ist das Ziel in einem kontinuierlichen Prozess. Das klingt sehr simpel, ist es tatsächlich aber nicht. Denn schon die Positionsbestimmung im globalen Kontext kann zur Mammutaufgabe werden. Gerade deshalb ist bei einer Neuausrichtung nachhaltiger Lieferketten von entscheidendem Vorteil, sich an internationalen Organisationen, Leitlinien und sozialen und ökologischen Standards zu orientieren.
Dazu gehören unter anderem:
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex dnk.de
- Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der UNO (Sustainable Development Goals / SDG)
- Das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) emas.de
- Die UN-Initiative Global Impact verfolgt Prinzipien u.a. zu Menschenrechten, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung
- Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und ihre Grundsätze mit Schwerpunkt „Verantwortungsvolles Handeln multinationaler Unternehmen“
- Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren Arbeits- und Sozialstandards
Partnerschaften im Lieferkettenmanagement
Das Lieferkettenmanagement übernimmt die Aufgabe, den gesamten Wertschöpfungsprozess zu koordinieren. Von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt. Deutschlands Außenhandelsbilanz ist seit Jahrzehnten positiv, nicht umsonst sind wir Exportweltmeister. Gleichwohl wurden jedoch im Jahr 2021 (Stand 09/2021) Waren im Wert von 101,6 Milliarden Euro in Deutschland importiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von etwa 12,9 Prozent. Eine Vielzahl an Produkten stammt dabei aus globalen Lieferketten. Ob Smartphone, Tablet, Mode, ob Avocados oder der Kaffee zum Frühstück – alles kommt von weit, weit her.
Insbesondere diese Branchen sind von ausländischen Lieferungen abhängig:
- Elektroindustrie
- Möbelindustrie
- Textil
- Chemie- und Pharmaindustrie
- Lebensmittelindustrie
- Maschinenbau
- Automobilindustrie
Mehr noch: Viele Unternehmen sind Teil globaler Lieferketten. Deshalb gehört, neben dem Einsatz digitaler Technik, auch die Bildung von branchenübergreifenden Partnerschaften mit Herstellern, Lieferanten, Vertriebsgesellschaften, Verbänden, Verbrauchern etc. zu ihren Aufgaben. Denn, nur gemeinsam können wir dem Ziel zu „Transparenz und Fairness“ entlang der Wertschöpfungskette näherkommen.
Fazit
Ab 2023 wird es ernst. Unternehmen müssen für die Einhaltung von Menschenrechten und den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen Sorge tragen. Und das entlang weltweiter Lieferketten. Zwar verpflichtet das LkSG zunächst nur die großen Marktteilnehmer. Trotzdem wird der Fokus insgesamt verstärkt auf Fairness und Transparenz liegen. Somit ist es auch für kleinere Unternehmen heute schon ratsam, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzten. Zum einen als möglicher Teil einer Lieferkette, zum anderen geht es für alle Unternehmen, ob klein oder groß, gleichermaßen darum, die eigene Reputation zu schützen. Bestimmen Sie frühzeitig Ihre Position. Stecken Sie sich neue Ziele und setzen diese auch um. Schaffen Sie transparente Strukturen. Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben wollen, sollten sich an internationalen sozialen und ökologischen Standards orientieren. Der Einsatz digitaler Technik und von vernetztem Arbeiten sind in diesem Zusammenhang unabdingbar. Auch die Bildung von Partnerschaften (SDG 17) steht auf der Agenda – eben gemeinsam Großes bewegen. Nur, wer mitmacht, wer die Weichen rechtzeitig stellt, wird ernste juristische Konsequenzen vermeiden. Mehr noch: Er wird einen Beitrag zu fairen Lieferketten leisten können und damit etwas Gutes tun, für seine Kunden, für die Menschen in der zweiten und dritten Welt und letztendlich auch sich selbst.